Die KLV Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung) abzüglich Franchise und 10% Selbstbehalt übernommen. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
Untersuchung und Behandlung | CHF 63.00 pro Stunde |
Massnahmen der Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Ärztlich verordneten KLV Leistungen für die keine Kostengutsprache bei Versicherung erwirkt werden können und die trotzdem vom Kunden gewünscht werden, können vom Kunden selbst bezahlt werden.
Die Patientenbeteiligung beträgt CHF 7.65 pro Tag.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.
Nicht KLV Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, doch gegebenenfalls durch eine entsprechende Zusatzversicherung vergütet. Falls die Klientin und der Klient keine entsprechende Zusatzversicherung haben, sind diese Leistungen selbst zu bezahlen. Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Betreuung (abhängig von Betreuungsintensität) | CHF 52.60 pro Stunde |
Hauswirtschaft | CHF 49.60 pro Stunde |
Zuschläge Wochenende und gesetzliche Feiertage Nacht 20:00 Uhr – 7:00 Uhr |
Zuschläge CHF 8.00 pro Stunde CHF 8.00 pro Stunde |
Fahrspesen für Begleitung mit Auto | CHF 0.85 pro Kilometer |